
Satzung der GSM
S1. Name und Sitz
Der Verein führt den Namen GSM -Gemeinschaft der Schachmotivsammler. Die GSM wurde am 01.01.1969 gegründet.
Der Sitz, der Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vereins ist der Wohnsitz des jeweiligen 1. Vorsitzeden.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
S2. Zweck des Vereins
Zweck der GSM ist die Pflege und Förderung der Schachphilatelie und ihrer Randgebiete :
alle Ausgaben zum Thema Schach zu erforschen, zu katalogisieren und zu veröffentlichen ;
freundschaftliche Kontakte unter gleichgesinnten Sammlern zu schaffen und zu fördern;
die Zusammenarbeit mit anderen Schach-Motiv-Sammlervereinen.
Die GSM verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke und ist politisch, religiös und in jeder Beziehung neutral.
S3. Einrichtung des Vereins
Zur Erfüllung der Aufgaben nach S2. hat die GSM folgende Einrichtungen :
ein Mitteilungsblatt ( MB ), das in einem Umfang von mindestens 6 Doppelseiten jährlich viermal erscheint - bei entsprechender Mitarbeit der Mitglieder auch umfangreicher;
einen Briefmarkenkatalog im Lose-Blatt-System, welches immer erweitert wird;.
einen Neuheitendienst für Briefmarken und FDC ( siehe besondere Bestimmungen ) ;
einen Neuheitendienst für Schachmotivstempel ( siehe besondere Bestimmung ) ;
eine Auktion für Raritäten ( siehe besondere Bestimmung ) ;
Mitgliederliste auf besondere Anforderung , beim Schatzmeister ( siehe auch S6. );
ein Mitgliedertreffen, das jedes Jahr stattfindet ;
Darüber hinaus stehen der Vorstand der GSM, jedem Mitglied für Informationen zur Verfügung.
S4. Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder Interessierte aus jedem Land der Welt werden. Bei nicht volljährigen Personen ist die Genehmigung eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand der GSM zu richten. Name und Anschrift eines jeden neuen Mitglieds werden im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht. Wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung ein berechtigter Einspruch eines anderen Mitglieds erfolgt, gilt der Aufnahmeantrag als angenommen.
Die Mitgliedschaft ist nur jeweils ab 1. Januar eines Jahres möglich, auch rückwirkend. Somit kann der Schatzmeister besser die Beiträge verwalten.
Jedes Mitglied hat auch die Möglichkeit, beliebig viele Mitgliedschaften zu beantragen. Damit soll die Möglichkeit eingeräumt werden, auch Personen die nicht in der Lage sind ihren Mitgliedsbeitrag zu bezahlen ( z.B. Ostblock ), die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Name und Anschrift dieser Person müssen dem Vorstand der GSM mitgeteilt werden.
S5. Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 15,-€ für Mitglieder unter 21 Jahren 8,-€. Stichtag ist der 1.Januar des Jahres, für das der Beitrag bezahlt wird. Der Beitrag für Mehrfachmitgliedschaften beträgt einheitlich 10,-€.
Für Mitglieder, die auf Grund von Währungsgesetzen in ihrem Heimatland ihren Beitrag nicht in bar entrichten können, sind Sonderregelungen möglich, die vom Vorstand entschieden werden.
Die Aufnahmegebühr für ein neues Mitglied beträgt 2,-€ und ist mit dem ersten Jahresbeitrag fällig.
S6. Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied ist berechtigt, alle Einrichtungen der GSM in Anspruch zu nehmen.
Jedes Mitglied hat Stimmrecht bei den Vorstandswahlen die alle 2 Jahre beim Sammlertreffen stattfinden.
Jedes Mitglied hat das Recht sich in der Mitgliederliste, welche von der GSM verausgabt werden sich streichen zu lassen. ( Datenschutz )
S7. Pflichten der Mitglieder
Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Jahresbeitrag bis zum 31.Januar des laufenden Jahres zu entrichten. Eine schriftliche Aufforderung gibt es nicht !
Anschriften und Informationen die ein Mitglied durch die GSM erhält dürfen nicht weitergegeben oder geschäftlich ausgewertet werden !
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die GSM und Ihre Ziele in jeder Hinsicht und nach besten Kräften zu fördern und nach ihren Möglichkeiten bei der GSM mitzuarbeiten.
S8. Haftung
Jedes Mitglied haftet lediglich mit seinen geleisteten Beiträgen. darüber hinausgehende Ansprüche können nicht gestellt werden.
S9. Vorstand der GSM
Der Vorstand der GSM besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der 1. Vorsitzende leitet den Verein nach Maßgabe der Satzung und der Wünsche der Mehrheit der Mitglieder, der 2. Vorsitzende ist sein Stellvertreter. Der Schatzmeister verwaltet die Einnahmen und Ausgaben der GSM. Bei Ausgaben, die einen Betrag von 50,- € übersteigen, müssen mindestens zwei Mitglieder des Vorstandes die Genehmigung erteilen. Der Vorstand muss mindestens einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht, insbesonders einen Kassenbericht abgeben.
Der Vorstand wird im Abstand von zwei Jahren von den Mitgliedern gewählt. Die Wahl erfolgt bei der Jahreshauptversammlung mit geheimer Abstimmung, durch die anwesenden Mitglieder. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann oder - wenn kein Gegenkandidat aufgestellt wurde - mehr als 50% der abgegebenen Stimmen. Jedes Mitglied kann sich zur Wahl stellen.
Jedes Mitglied, das aus dem Vorstand ausscheidet, verpflichtet sich, alle Unterlagen unverzüglich an seinen Nachfolger abzugeben.
S10. Satzungsänderungen und sonstige Anträge
Jedes Mitglied hat das Recht, einen Antrag auf Satzungsänderung oder einen Antrag zu stellen. Jeder Antrag soll eine Begründung enthalten. Die Anträge werden vom Vorstand der GSM gesammelt und bei der Jahreshauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Ein Antrag ist angenommen, wenn mindestens 50% der abgegebenen Stimmen dafür sind.
S11. Beendigung der Mitgliedschaft
Der Austritt aus der GSM ist jeweils zum Jahresende mit dreimonatiger Kündigung möglich.
Ausgeschlossen aus der GSM wird, wer das Ansehen oder die Interessen der GSM schädigt und wer seinen Jahresbeitrag nicht innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Aufforderung bezahlt. Auch wer den Neuheitendienst nicht pünktlich bezahl kann ausgeschlossen werden.
Sofort kann gekündigt werden, wer die Adressen der Mitglieder für kommunale Zwecke weitergibt.
S12. Auflösung des Vereins
Die GSM wird aufgelöst, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und eine Beitragserhöhung nicht zustande kommt.
Die GSM wird aufgelöst, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird und 2/3 der ordentlichen Mitglieder für diesen Antrag stimmen. In diesem Falle wird ein eventuell vorhandenes Vereinsvermögen gleichmäßig unter die Mitglieder verteilt.
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Bestimmungen zum Neuheitendienst
Um den für den Einzelnen recht schwierige, mit hohen Portokosten / Bankspesen und viel Zeitaufwand verbundene Beschaffung neu erscheinender Schachbelege zu vereinfachen, hat die GSM einen Neuheitendienst eingerichtet. Die Teilnahme am Neuheitendienst erfolgt nach folgenden Bestimmungen:
N1. Teilnahmeberechtigt am Neuheitendienst sind alle Mitglieder der GSM, die ihren Beitrag für das laufende Jahr entrichtet haben.
N2. Die Bestellung der gewünschten Neuheiten erfolgt durch Einsenden des von der GSM zur Verfügung gestellten Formulars. Selbstverständlich müssen nicht alle erscheinenden Neuheiten bestellt werden, jeder Sammler kann bestimmte Länder oder Gebiete für sich aussuchen oder weglassen. Aus organisatorischen Gründen ist es jedoch wünschenswert, die Bestellung möglichst unkompliziert zu halten.
N3. Lieferung erfolgt, je nach Eingang des Materials. Das Versandporto geht zu Lasten des Bestellers.
N4. Für die bestellten Belege besteht Abnahmezwang, Rückgabe oder Umtausch ist ausgeschlossen.
N5. Da die GSM oft viel Geld Vorbezahlen muss, hat jeder Teilnehmer 25,- € als Stammeinlage zu leisten. Dieser Betrag wird mit der letzten Lieferung verrechnet. Unpünktliche Bezahlung führt zum Ausschuss aus der GSM.
N6. Spekulationsausgaben werden im Neuheitendienst nicht ausgeliefert. Sie können, wenn vorhanden, getrennt bestellt werden. Diese werden im MB angeboten. Hierzu wird eine Vorkasse von 50% erhoben, diese gilt als Garantie für die Abnahme, da diese nur auf Kommission bestellt werden. Eine Lieferung erfolgt dann extra, nach der Besorgung.
N7. Die GSM kann keine Garantie für die vollständige Lieferung aller Neuheiten übernehmen.
N8. Der Rücktritt vom Neuheitendienst kann jederzeit erfolgen, jedoch müssen bereits vorhandene aber noch nicht ausgelieferte Belege noch abgenommen werden.
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Bestimmungen zur Auktion
Bei der Auktion handelt es sich um eine Versteigerung, die von GSM als Vermittler zwischen Einlieferer und Käufer durchgeführt wird. Hierbei gelten folgende Bestimmungen:
A1. Belege können von jedem Mitglied der GSM eingeliefert werden. Die Leitung der GSM behält sich vor, Belege ohne Angaben von Gründen zurückzuweisen.
A2. Der Verkauf erfolgt auf Rechnung des Einlieferers an den Meistbietenden zu den Bedingungen A7 bis A12. Die GSM tritt nur als Vermittler auf.
A3. Die zum Verkauf vorgesehenen Stücke sind zum jeweilig bekanntgegebenen Termin einzusenden. Der Ausrufpreis muss insgesamt mindestens 25,- € betragen. Gewöhnliche und qualitativ mangelhafte Stücke werden grundsätzlich nicht angenommen.
A4. Der Einlieferer trägt das Porto für die Zusendung ( Wertbrief), sowie das Transportrisiko (z.B. Beschädigung ). Das Rücksendeporto übernimmt die GSM, ausgenommen A3 wird nicht erfüllt.
A5. Beim Verkauf eines Stückes behält die GSM 5% vom Verkaufspreis für die Vermittlung ein.
A6. Die Abrechnung des erzielten Verkaufspreises erfolgt nach Eingang des Kaufpreises durch den Käufer.
A7. Gebote können nur von Mitgliedern der GSM abgegeben werden. Der verkauf erfolgt an den Meistbietenden . Bei gleichen Geboten entscheidet das Absenddatum (Poststempel).
A8. Die Abgabe eines Gebotes verpflichtet zur Abnahme. Bei berechtigten Mängeln (z.B. falsche Beschreibung oder versteckte Fehler) Rückgaberecht von 8 Tagen.
A9. Gegen Einsendung von 0.10 € je Beleg und frankiertem Rückumschlag können Kopien von den angebotenen Einzelbelegen bestellt werden. Ansichtssendungen sind nicht möglich auch keine Sammlungen.
A10. Der Kaufpreis ist gleich dem abgegebenen Gebot, höchstens aber 10% über dem nächstniedrigen Gebot oder dem Mindestpreis.
A11. Der Käufer trägt das Versandporto und das Versandrisiko. Der Versand erfolgt so risikolos wie möglich (Wertbrief) . Weitere Kosten entstehen nicht.
A12. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung des Käufers fällig. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Lieferung.
A13. Jeder Einsender und jeder Käufer erkennt mit seiner Einsendung bzw. mit seinem Gebot diese Bedingungen an.
A14. Ansprüche, die über die Vermittlung der Belege hinausgehen können nicht an die GSM gestellt werden.
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Stand der Satzung 1998.